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Ihr Anspruch:
Sie sind für die Verkehrssicherheit Ihrer Straße bzw. Ihres Betriebsgeländes
verantwortlich. Eine befahrbare Zufahrt sowie ein funktionsfähiger
Parkplatz sind Voraussetzung für Ihren Geschäftsbetrieb. Bei winterlichen
Straßenverhältnissen müssen daher Straße bzw. Betriebsgelände geräumt und gestreut sein, um rechtzeitig bis
Betriebsbeginn eine Nutzung sicher- und die Verkehrssicherheit
herzustellen.
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